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Entsprechenserklärung 2021 zum Hamburger Corporate Governance Kodex (HCGK)

Geschäftsführung und Aufsichtsrat haben jährlich eine Entsprechenserklärung zum Hamburger Corporate Governance Kodex (HCGK) abzugeben. Hierzu gehört auch die Erläuterung eventueller Abweichungen von den Empfehlungen dieses Kodex.

Die SGG Städtische Gebäudeeigenreinigung GmbH hat im Geschäftsjahr 2021 alle Regelungen des Hamburger Corporate Governance Kodex (HCGK) eingehalten, die von Geschäftsführung und Aufsichtsrat zu verantworten sind. (Gliederungspunkte 3 – 7 des HCGK sowie deren Unterpunkte).

Von nachfolgenden Empfehlungen des HCGK wird abgewichen:

Ziffer 4.2.1: Vertretung durch mindestens 2 Geschäftsführer

Die Gesellschaft hat nur einen Geschäftsführer.

Die SGG ist nicht im Wettbewerb tätig, sondern erhält ihre Reinigungsaufträge von der Stadt. Die Bestellung eines zweiten Geschäftsführers ist damit weder vom Tätigkeitsfeld noch wirtschaftlich gerechtfertigt. Die Urlaubsvertretung ist über die Erteilung einer Gesamtprokura an zwei Mitarbeiter sichergestellt.

Ziffer 4.2.6: Die Vergütung soll aus fixen und variablen Bestandteilen bestehen

Erfolgsbezogene Komponenten sind auf Grund des eng umgrenzten Geschäftsfeldes nicht definierbar und somit vertraglich nicht vorgesehen.

Ziffer 4.2.9: Offenlegung der Vergütung der Mitglieder der Geschäftsführung

Die Bezüge werden jährlich im Vergütungsbericht der Freien und Hansestadt Hamburg veröffentlicht.

Ziffer 5.3.1: Der Aufsichtsrat soll Ausschüsse bilden

Dies ist bei der SGG auf Grund des eng umgrenzten Geschäftsfeldes nicht notwendig.

 

Hamburg, 30.03.2022