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Entsprechenserklärung 2022 zum Hamburger Corporate Governance Kodex (HCGK)

Geschäftsführung und Aufsichtsrat haben jährlich eine Entsprechenserklärung zum Hamburger Corporate Governance Kodex (HCGK) abzugeben. Hierzu gehört auch die Erläuterung eventueller Abweichungen von den Empfehlungen dieses Kodex.

Die SGG Städtische Gebäudeeigenreinigung GmbH hat im Geschäftsjahr 2022 alle Regelungen des Hamburger Corporate Governance Kodex (HCGK) eingehalten, die von Geschäftsführung und Aufsichtsrat zu verantworten sind. (Gliederungspunkte 3 – 7 des HCGK sowie deren Unterpunkte).

Von nachfolgenden Empfehlungen des HCGK wird abgewichen:

Ziffer 3.7: Abschluss einer D&O-Versicherung für Geschäftsführung auf Aufsichtsrat

Da die SGG ihre Leistung nur für die Stadt Hamburg erbringt, wird das Risiko für unternehmerische und/oder betriebliche Vermögensschäden als gering eingestuft. Daher wird auf den Abschluss einer D&O-Versicherung verzichtet.

Ziffer 4.1.3: Zielvorgaben für die Mitarbeiter zur Umsetzung des Unternehmensgegenstandes

Gegenstand des Unternehmens ist die Unterhaltsreinigung von Bürogebäuden, Schulen und Sporthallen der Freien und Hansestadt Hamburg sowie die Qualitätsprüfung im Bereich der Unterhaltsreinigung.

Die Gesellschaft ist auf die Übertragung von Reinigungsobjekten durch die Stadt Hamburg angewiesen. Eine Steuerung durch die Gesellschaft selbst ist nicht möglich. Mangels Steuerungsmöglichkeit entfallen die Zielvorgaben für die Mitarbeiter.

Ziffer 4.2.1: Vertretung durch mindestens 2 Geschäftsführer

Die Gesellschaft hat nur einen Geschäftsführer.

Die SGG ist nicht im Wettbewerb tätig, sondern erhält ihre Reinigungsaufträge von der Stadt. Die Bestellung eines zweiten Geschäftsführers ist damit weder vom Tätigkeitsfeld noch wirtschaftlich gerechtfertigt. Die Urlaubsvertretung ist über die Erteilung einer Gesamtprokura an zwei Mitarbeiter sichergestellt.

Ziffer 4.2.6: Die Vergütung soll aus fixen und variablen Bestandteilen bestehen

Erfolgsbezogene Komponenten sind auf Grund des eng umgrenzten Geschäftsfeldes nicht definierbar und somit vertraglich nicht vorgesehen.

Ziffer 4.2.9: Offenlegung der Vergütung der Mitglieder der Geschäftsführung

Die Bezüge werden jährlich im Vergütungsbericht der Freien und Hansestadt Hamburg veröffentlicht. Daher wird auf eine Offenlegung innerhalb dieser Entsprechenserklärung verzichtet.

Ziffer 5.3.1: Der Aufsichtsrat soll Ausschüsse bilden

Dies ist bei der SGG auf Grund des eng umgrenzten Geschäftsfeldes nicht notwendig.

Ziffer 5.4.8: Teilnahme von Aufsichtsratsmitgliedern an der Hälfte oder weniger der Sitzungen des Aufsichtsrates

Die Teilnehmer werden im schriftlichen Protokoll namentlich erfasst. Daher verzichtet die Gesellschaft auf die persönliche Nennung innerhalb der Entsprechenserklärung und im Bericht des Aufsichtsrats an die Gesellschafterversammlung.

Ziffer 6.2: Veröffentlichung von Informationen über das Unternehmen auf der Internetseite

Entgegen den Empfehlungen werden folgende Dokumente nicht auf der Unternehmenseigenen Internetseite veröffentlicht:

  • Satzung (Gesellschaftsvertrag)
  • Geschäftsordnung des Aufsichtsrates
  • Geschäftsbericht

Da diese Dokumente auf der Internetseite zum Beteiligungsbericht bei der Einzeldarstellung des Unternehmens angezeigt werden, sowie in Teilen über das Transparenzportal einsehbar sind, wird auf die doppelte Veröffentlichung auf der Unternehmens-Internetseite verzichtet.

 

Hamburg, 05.04.2023
GF